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Haiku-Freitag: Polizei vs. Internet

Viel mehr Cybercops
braucht die deutsche Polizei,
wegen Internet.

Foto: Flickr/Eva Freude; bearbeitet

Denn, meint der Scheff: "Das
Internet ist der grösste
Tatort der Welt", Mann!

Ausserdem: Strassen
sind der gefährlichste Ort
für Autofahrer.

Mit grossem Abstand
der grösste Tatort der Welt
ist nun mal die Welt.

Polizeigewerkschaft: Internet ist der "größte Tatort der Welt" (Heise)

Strassenspruch: Lucius

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Frank A. Meyer hat genug vom Internet

Klar! Dieses Internet hat sich hinter dem Rücken von FAM nämlich ganz hinterhältig verhalten. 

Foto: RDB/Sobli; bearbeitet

Das Internet ist an der Finanzkrise schuld: "[G]esetzliche Regeln oder gar Schranken für den Internet-getriebenen Finanzkapitalismus [gab es] nicht."

Das Internet meuchelt die Kunst: "Der Gesetzlosigkeit im World Wide Web fällt gegenwärtig gerade die Kulturindustrie zum Opfer. [... D]ie Künstler werden um ihre Einnahmen gebracht – und so um ihre ­materielle Existenz."

Und das alles noch bewusst, Blogger formulieren "die vulgäre Ideologie". Und jetzt hat Herr Meyer genug: "Dem faulen Zauber ist rasch ein Ende zu bereiten."

Herr Meyer ist muff, weil im Internet "die bürgerliche Rechtsordnung" nicht gelte. Er erzählt willfährig die Legende vom "Rechtsfreien Raum Internet" weiter und ignoriert, dass gegen Piraten auf der ganzen Welt Prozesse geführt und gewonnen werden. Und regt sich v.a. über Piratenpolitiker und Blogger auf, die der Meinung sind, dass man die bestehende Rechtsordnung evtl. anpassen müsste. Dabei wirft er alles schön in einen Topf:

"Der Raubtier-Kapitalismus greift sich neue Opfer. Internetfreaks [...], die selber offensichtlich wenig oder gar kein geistiges Eigentum zu schützen haben, verkünden unter dem romantischen Signet der Piratenflagge die Umwertung der bisher gültigen Werte.

Für Herr Meyer ist klar: Ein digitales Stück Musik, eine digitale Kopie eines Buches muss Geld kosten. Basta. Das war für Herr Meyer immer so und muss für immer so bleiben. Dass es für Musiker und Schreiber auch andere Wege gibt, viel Geld zu verdienen, klammert er aus. Dass es in der Geld-für-Geist-Frage oft nicht darum geht, die Urheber fair zu entlöhnen, sondern die riesige Verwertungsindustrie darum herum, klammert er aus. Dass der Preis der Herstellung einer digitalen Kopie eines Werkes gegen Null strebt und dass deshalb durchaus die Frage diskutiert werden darf, ob jede einzelne dieser digitalen Kopien auch noch etwas kosten darf, klammert er aus. Dass die schnelle, kostenlose Verbreitung von Information auch gute Seiten haben kann, klammert er aus. Den Umstand, dass die meisten Menschen in ihrem Alltag andauernd gegen Urheberrechtsgesetze verstossen und die Frage, ob man die nun alle kriminalisieren soll, klammert er aus.

Das sind halt furchtbar komplexe Fragen, das passt nicht alles in eine SoBli-Kolumne, die offenbar mehr dem Dampfablassen des Autors als der Meinungsbildung der Leser dient.

All diese Fragen werden nun in der "Online-Gemeinde" in ihren "Foren" seit Jahren diskutiert, oft auch intelligent und differenziert (ja, Herr Meyer, das geht im Internet!). Auf die Argumente eingehen muss Herr Meyer aber nicht. Er fasst den aktuellen Forschungsstand so zusammen:

"Die Online-Gemeinde sieht das anders: Sie beruft sich auf die Modernität ihres Spielmediums, auf ihre Jugend, auf die grosse Freiheit im Netz, auf Entgrenzung, auf virtuelle Anarchie, auf Revolution. Wer dagegen etwas einwendet, den bürstet sie ab."

Wer bürstet hier wen ab? Herr Meyer, es sind nicht die Blogger, die Revolution machen. Es ist die Informationstechnologie, die unsere Lebensumstände verändert. Wir erleben Umwälzungen in der Grössenordnung der industriellen Revolution. Es ist nichts als wahrscheinlich, dass sich auch die Rechtsordnung verändern, an neue Gegebenheiten anpassen wird.

"Der bürgerliche Rechtsstaat hat sich gegenüber Dieben und anderen Rechtsbrechern mit keinem Wort zu rechtfertigen."

Nein, muss er nicht, aber die Aufgabe der Politik ist es, über bestehende Gesetze und bestehende Lebensrealitäten nachzudenken, und evtl. Gesetze anzupassen. Das hat nichts zu tun mit Revolution, sondern ist der normale politischen Prozess. Und wenn Piraten Parteien gründen, Herr Meyer, dann nehmen sie aktiv an diesem Prozess teil, was einer Revolution nicht ferner sein könnte.

Ihre Kolumne habe ich übrigens online gelesen, gratis auf der Website blick.ch. Sie hätten es wohl lieber gesehen, wenn ich einen SoBli aus Papier gekauft hätte; ich bin aber sicher, dass Sie es auch mögen, wenn ihre Texte von möglichst vielen gelesen werden. Was ich jetzt gerne noch gewusst hätte: Worin unterscheidet sich Ihre Kolumne von den von Ihnen offenbar so verachteten Bloggern? Anständiges journalistisches Handwerk ist es wohl nicht.

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Google-Ranking als Grundlage eines Bundesgerichts-Entscheid

Stefan, der seine NZZ sehr genau liest, weist mich auf einen kleinen Beitrag im heutigen Inland-Bund zu einem Bundesgerichtsentscheid hin (Danke, Stefan!). Das Bundesgericht musste entscheiden, ob das italienische Stahlprofil-Unternehmen Calvi S.p.A. die Marke "Calvi" registrieren darf. Das Bundesgericht hat das nun verweigert, weil Verwechslungsgefahr mit der Stadt auf Korsika bestehe, was zu Frankreich gehöre, nicht zu Italien.



Weil die erste Instanz (Eidg. Verwaltungsgericht)  der Meinung war, dass es mehrere italienische Städte mit dem Namen Calvi und den italienischen Nachnamen Calvi gebe, und deshalb die Nationalitätsverwechslung kein Problem sei, musste das Bundesgericht nun begründen, warum die französisch-korsische Deutung relevanter ist als die italienische (weil dann eben eine Verwechslungsgefahr besteht).

Und dies tat das Bundesgericht genau so, wie wir das alle auch tun würden. Sie wandten sich an die Königin der Relevanz: Google! Aus dem BGE:

"Si on utilise le moteur de recherche le plus fréquemment employé (i.e. Google), on constate que le mot "Calvi" fait apparaître en premier lieu des sites consacrés à la ville corse, et non pas à des villages italiens ou à des personnes physiques. Il faut en déduire que le terme "Calvi" évoque le plus naturellement la cité corse."


Das amüsiert mich sehr! Die Relevanz-Bewertung von Google als Grundlage eines Bundesgerichtsentscheids! Allerdings frage ich mich auch, was denn passieren würde, sollte Google seinen Index ändern (weil z.B die Tourismusverantwortlichen der italienischen Calvis Stefans SEO-Offerte annehmen). Muss dann auch der BGE revidiert werden?

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Facebook wird demokratisch

Gestern hat Facebook ihr Versprechen nach dem Kerfuffle eingelöst: ein Vorschlag der neuen Nutzungsbedingungen wurde veröffentlich und zur Diskussion gestellt.

Die neuen "Principles":
Read the proposed Facebook Principles here

Die zwei Diskussion-Gruppen:
Facebook Town Hall: Proposed Facebook Principles
Facebook Town Hall: Proposed Statement of Rights & Responsibilities

Und Zucki im Facebook-Blog:
Governing the Facebook Service in an Open and Transparent Way


Besonders wichtig scheinen mir diese Punkte:

"2. Ownership and Control of Information
People should own their information. They should have the freedom to share it with anyone they want and take it with them anywhere they want, including removing it from the Facebook Service. People should have the freedom to decide with whom they will share their information, and to set privacy controls to protect those choices. Those controls, however, are not capable of limiting how those who have received information may use it, particularly outside the Facebook Service. 
[...]
6. Open Platforms and Standards
People should have programmatic interfaces for sharing and accessing the information available to them. The specifications for these interfaces should be published and made available and accessible to everyone.
[...]
9. Transparent Process 
Facebook should publicly make available information about its purpose, plans, policies, and operations. Facebook should have a town hall process of notice and comment and a system of voting to encourage input and discourse on amendments to these Principles or to the Rights and Responsibilities. 
10. One World
The Facebook Service should transcend geographic and national boundaries and be available to everyone in the world.
"

Das ist nun die versprochene klare Sprache und die klare Aussage: Die Kontrolle über die eigenen Daten liegt bei den Usern, nicht bei Facebook. Das wurde gefordert und wird von Facebook erfüllt.

Gleichzeitig verspricht man offene Standards für die hinterlegten Daten. Das ist bedeutend, weil es ermöglichen wird, die bei Facebook aufgebaute Identität auf andere Plattformen zu übertragen oder mit diesen zu verbinden. Damit wird verhindert, dass man Facebook nicht mehr verlassen kann, weil man so die virtuelle Existenz löschen würde und neu aufbauen müsste.

Am aufregendsten ist aber, dass mit diesen Principles gewissermassen die Basis-Demokratie eingeführt wird, jedenfalls was die grundlegenden Nutzungsbestimmungen betrifft. Damit wird nun in Facebook das vollzogen, was zu erwarten war: die Nutzer "importieren" ihre Erwartungen und Gewohnheiten bezüglich Recht und Mitsprache in die virtuelle Welt; ein Unternehmen, das auf das Vertrauen dieser Nutzer angewiesen ist, muss diesen Erwartungen gerecht werden.

Dass dieser Prozess unter viel Getöse ins Rollen kam, ist schade, ändert aber am Resultat nichts. Wir erleben hier den ersten ernsthaften Versuch, vom autokratischen "Wenn es euch nicht passt, könnt ihr woanders hin"-Modell wegzukommen und echte Lösungen für komplexe Datenschutz-Fragen zu finden.

Um nicht nur eitel Freude zu verbreiten: offen bleibt die Frage, wie bindend diese Vereinbarungen zwischen Facebook und den Benutzern wirklich sind. Ein nationales Gesetz z.B. könnte die Facebook-Betreiber zur Herausgabe zwingen. Das Unternehmen könnte verkauft werden, neue Besitzer andere Regeln einführen. Das sind denkbare Szenarien, die mit den neuen Principles nicht verhindert werden. Trotzdem: hier wird Pionierarbeit geleistet, und das soll man respektieren.

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Sturm im Wasserglas: Facebook, die Medien und die Demokratie

Facebook hat vor einigen Wochen ihre Terms of Service (TOS) geändert. Laut Facebook wollte man vor allem die TOS verständlicher formulieren, und nicht etwa die TOS faktisch verändern. Kommuniziert hat man diese Änderung nicht.

Das stellte sich als Fehler heraus: irgendwann realisierte jemand, dass sich die TOS geändert haben und machte das publik. Plötzlich begannen sehr viele Leute, die TOS zu lesen und in alle beliebigen Richtungen zu interpretieren. Im wesentlichen geht es darum, dass Facebook das Recht hat, Daten der Nutzer weiterzugeben. Das war vorher schon so. Trotzdem begannen einige, Panik zu schieben.


Diese Panik wurde gestern von den Massenmedien und den Datenschutzbeauftragten aufgenommen und verstärkt. Weil es im Moment opportun ist, Facebook in einer Schlagzeile zu haben und sich lauthals für den Datenschutz einzusetzen. Die Kommentare sind geprägt von Überreaktion und Unwissen.

Zuckerberg hat das Problem gestern so erklärt:

"Our philosophy is that people own their information and control who they share it with. When a person shares information on Facebook, they first need to grant Facebook a license to use that information so that we can show it to the other people they've asked us to share it with. Without this license, we couldn't help people share that information. [...] People want full ownership and control of their information so they can turn off access to it at any time. At the same time, people also want to be able to bring the information others have shared with them [...] to other services and grant those services access to those people's information. These two positions are at odds with each other." Facebook Blog, On Facebook, People Own and Control Their Information

Damit Facebook den Dienst überhaupt möglich machen kann, müssen sie das Recht haben, Daten vom Nutzer weiterzugeben (z.B. an andere Nutzer). Die Frage ist nicht, ob sie dieses Recht haben sollen - wenn sie es nicht kriegen, funktioniert der Dienst gar nicht. Sondern wie sie das erhaltene Recht nutzen, also wem sie unter welchen Bedingungen welche Daten weitergeben.

Diese differenzierte Sichtweise habe ich nirgends gelesen, die Problematik ist offenbar vielen zu komplex. Das ist enttäuschend. Mein Kommentar zu Google Latitude lässt sich copypasten: 

"Datenschutz ist ein Deal. Ich gebe gewisse Daten von mir preis und erhalte dafür etwas (andere Daten, Funktionalität). Um auf einen solchen Deal eingehen zu können, muss ich über das System Bescheid wissen, und für mich persönlich entscheiden, ob der Deal aufgeht. Unbestritten ist bei einem solchen Handel immer Vertrauen im Spiel. [...] Es ist deshalb legitim, mit Nachdruck präzise und ausführliche Information und Transparenz zu fordern. Diffuse Angst ist aber nie ein guter Ratgeber."

Heute hat Zuckerberg nun angekündigt, dass die geänderten TOS rückgängig gemacht und die alten wiederhergestellt werden. Er schreibt:

"Based on this feedback, we have decided to return to our previous terms of use while we resolve the issues that people have raised. [...] Our next version will be a substantial revision from where we are now. It will reflect the principles I described yesterday around how people share and control their information, and it will be written clearly in language everyone can understand. Since this will be the governing document that we'll all live by, Facebook users will have a lot of input in crafting these terms. You have my commitment that we'll do all of these things, but in order to do them right it will take a little bit of time." Facebook Blog, Update on Terms


Dieses Zurückrudern wird von den Panikmachern ohne Zweifel als Erfolg gewertet werden - was ihre Ahnungslosigkeit erneut beweist: Sind doch nun wieder die gleichen TOS aktiv wie früher, mit den gleichen weitreichenden Rechten von Facebook und noch dazu in unverständlicher Sprache.

Natürlich ist der Post von Zuckerberg in Watte gepackte Corporate-Speak eines Unternehmers, der auf das Vertrauen seiner Nutzer angewiesen ist. Es bestätigt aber auch eine Prognose, die ich an anderer Stelle schon gemacht habe: Nutzer erwarten, dass sie gewohnte politische/rechtliche Strukturen auch in der virtuellen Welt wiederfinden. Wie Zuckerberg schreibt: Facebook hat mit über 175 Millionen die Einwohnerzahl eines grossen Landes, und damit eine grosse Verantwortung. Ich habe den Eindruck, dass er sich dieser Verantwortung bewusst ist und sie wahrnehmen will.

Facebook hat mit ihren TOS eigentlich lediglich das getan, was ohne Ausnahme alle Betreiber eines Social Network oder einer virtuellen Welt tun. Sie bestimmen die Bedingungen selber, und sie ändern sie unilateral. Und sie formulieren sie zu Beginn immer so, dass vor allem ihre eigenen Interessen und Angriffsflächen abgesichert sind.
Wenn die Nutzer sich dann auf diesen Dienst einlassen und in ihrem Alltag einbauen, erwarten sie irgendwann Mitspracherecht; unilaterales und defensives Vorgehen wird nicht mehr akzeptiert. Das zeigt die aktuelle Diskussion, und das hat man bei Facebook sehr wohl begriffen.

In diesem Licht muss man Facebook als fortgeschritten bezeichnen. Im Gegensatz zu vielen anderen Betreibern (die aber nicht im Fokus der Medien stehen) haben die Facebook-Leute diese Problemfelder erkannt und bemühen sich, Lösungen für ein sehr komplexes Problem zu finden. Jetzt Facebook als böse und gefährlich hinzustellen, zeigt nur, wie wenig man diese Fragen wirklich verstanden hat.

Wir erhalten hier die Gelegenheit, die Datenschutz-Problematik in aller Komplexität zu diskutieren und sogar aktiv an einer Lösung mitzuarbeiten. Und zugegeben: diese Möglichkeit ist dank dem jetzt aufgebauten Druck entstanden. Trotzdem: Wer einfach auf Panik macht und die Leute mit Alarm-Schlagzeilen veräppelt, führt sie mehr hinters Licht als das Facebook jemals getan hat.

Hilfreich wäre es stattdessen, sich mal hinzusetzen, nachzudenken und die vielen Einstellungen anzuschauen, die Facebook heute schon bietet, um Datenschutz-Fragen Rechnung zu tragen.
Eine tolle Zusammenstellung mit Tipps ist hier: 10 Privacy Settings Every Facebook User Should Know
Wenn man diese Tipps befolgt, hat man sich so ziemlich gegen jede unangenehme Situation abgesichert und kann den Dienst trotzdem nutzen.

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Die Scorpions, die Simpsons und die Kinderpornografie

In Grossbritannien führte ein Cover der Scorpions aus den 70ern auf Wikipedia dazu, dass die meisten britischen Internet-Provider einige Tage lang Wikipedia sperrten (oder präziser: einige sperrten Wikipedia ganz, andere den Artikel zu "Virgin Killer", wieder andere nur das Bild). Die ISPs setzten dabei eine Empfehlung der Internet Watch Foundation um, die das Bild auf eine schwarze Liste setzte. Nach dem Proteststurm der Wikipedia-Benutzer krebste die IWF nun zurück; nicht, weil sie das Bild nicht mehr für Kinderpornografie halten, sondern weil das Bild so weit verbreitet sei und schon so lange existiere, dass eine Sperrung nichts helfe:

"[I]n light of the length of time the image has existed and its wide availability, the decision has been taken to remove this webpage from our list. [...] IWF’s overriding objective is to minimise the availability of indecent images of children on the internet, however, on this occasion our efforts have had the opposite effect. We regret the unintended consequences for Wikipedia and its users.IWF statement regarding Wikipedia webpage

Wikipedia in Großbritannien entsperrt (Heise)
Wikimedia, IWF respond to block of Wikipedia over child pornography allegations (Wikinews)
IWF backs off of Scorpions Wikipedia block after criticism (Ars Technica)
Great Firewall of Britain (Ian Nock)

Im zweiten Fall geht es um einen Mann, der von einem australischen Gericht zu einer Busse verurteilt wurde, weil er Bilder besass, die Bart, Lisa und Maggie Simpson bei sexuellen Aktivitäten zeigen. Der Mann ging in Berufung, mit dem Argument, dass es sich nicht um Darstellungen echter Kinder handle, sondern um Cartoon-Figuren. Dieser Argumentation folgte der Supreme Court des Bundesstaates nicht: "[T]he word “person” included fictional or imaginary characters and the mere fact that the figure depicted departed from a realistic representation in some respects of a human being did not mean that such a figure was not a “person”. [... ] Accordingly, the appeal must be dismissed. As this is the first case dealing with a difficult issue, each party will pay its own costs."

Australisches Gericht: Die Simpsons sind "Personen" (Heise)
Cowabunga! Simpsons porn on the PC equals child pornography (Ars Technica)
McEWEN v SIMMONS & ANOR [2008] NSWSC 1292 (Entscheidung des Supreme Court von New South Wales)

Der erste Fall liegt für mich recht klar: eine Beschwerde einer nicht-gerichtlichen Instanz darf nicht dazu führen, dass Internet-Provider gleich die ganze Wikipedia sperren. Das ist eine absurde Überreaktion.

Die Simpsons-Porno-Frage scheint mir komplexer zu sein, weil es im Berufungsprozess vor allem um die Frage ging, welche Form der Darstellung denn als "Person" gelten kann. Dass man sich hier nicht auf Fotos beschränken soll, leuchtet mir ein.

Darum die Frage an die Strafrechtsspezialisten unter euch: Wie würde das in der Schweiz beurteilt? Ist eine Zeichnung von Kindern bei sexuellen Akten auch Kinderpornografie? Wo ist die Grenze zu Werken wie "Lolita" (dessen Besitz meines Wissens auch in Australien keine Busse nach sich zieht)? Was ist mit den anderen hierzulande illegalen Formen der Pornografie (Körperausscheidungen)? Wird da zwischen Foto und Zeichnung unterschieden? Oder ist die Darstellungsform zweitrangig und die Absicht des Erzeugers/Benutzers entscheidend?

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Will the real Guido B. please stand up?

OFFIZIELLE STELLUNGNAHME:

Ich bin nicht Guido B. Nein, ich habe keine Identitätskrise. Scheinbar gibt es aber einen Guido B. in Zürich, der Frauen und Firmen betrügen soll. Der Tagi fährt gerade eine 5-teilige (!) Serie, und ich werde des öfteren darauf angesprochen.


Teil 1: Die Frauen mögen ihn, und er mag ihr Geld (Tagi, 1.12.)
Teil 2: Guido B. hinterlässt Chaos und Schulden (Tagi, 2.12.)
Teil 3: Die Staatsanwaltschaft hat im Fall Guido B. die Samthandschuhe an (Tagi, 3.12.)
Teil 4 und 5 kommen noch und enthüllen bestimmt weitere brisante Fakten.

Naja, die Frauen mögen mich auch, Schulden habe ich aber keine, und die Staatsanwaltschaft hat mich auch noch nie angefasst, weder mit Handschuhen noch ohne.

Weil aber ein Bild bekanntlich mehr sagt als Worte, hier das Bild von Guido B. im Tagi:

Bild: Tagesanzeiger

Und hier eines von mir in ähnlicher Pose:

Bild: Guido B(erger)

Man finde die ~10 Unterschiede!

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Bully Herbig verliert

Über die idiotische Klage von Bully Herbig gegen das Spiel Bully habe ich mich an dieser Stelle ja schon ausführlich geärgert. Das Landgericht München hat nun entschieden: der "Künstler" "Bully" muss sich keine Sorgen machen, mit dem Spiel "Bully" verwechselt zu werden.



Das Gericht sprach Herbig ein Recht auf Schutz des Künstlernamens ab. Er sei zwar bekannt, aber es gebe halt auch andere Bullys, die die Sueddeutsche fein säuberlich aufzählt: "[E]in VW-Transporter, eine Hunderasse, der Anstoß beim Eishockey oder der Nachkriegssänger Bully Buhlan".

Das Gericht war sehr gründlich und hat es sich nicht nehmen lassen, Bully selber zu testen (das Spiel). Das Gericht befand laut SZ " dass die schlimmste Brutalität das Eintauchen des Kopfes in eine Kloschüssel sei. Ansonsten sei das Spiel recht harmlos und mitunter sogar witzig."

Auftritt Nelson: "HA-HA!"

Michael "Bully" Herbig scheitert mit Klage gegen "Bully"-Spiel (Heise)
Der Unverwechselbare (Sueddeutsche)

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Realer Raubüberfall mit virtueller Beute


Zwei holländische Teenager wollten unbedingt ein bestimmtes Amulett und eine Maske in RuneScape besitzen. Weil sie sich das nicht selber erspielen konnten, gingen sie zu einem dritten Jungen nach Hause, verprügelten ihn, bedrohten ihn mit einem Messer, und zwangen ihn so, mit seiner Spielfigur (die die begehrten virtuellen Gegenstände besass), ihren eigenen Spielfiguren die Maske und das Amulett auszuhändigen.

Diese beiden Teenager wurden nun von einem holländischen Gericht zu 150 resp. 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Das ist meines Wissens die erste Verurteilung wegen virtuellen Diebstahls.

Die Verteidigung argumentierte, dass es sich nicht um Diebstahl handeln könne, weil es nicht um reale Gegenstände ging. Das Gericht war anderer Meinung: die Unterscheidung zwischen real und virtuell sei nicht relevant, es handle sich hier um einen echten Raubdiebstahl.

Damit leisten die holländischen Gerichte und Strafverfolgungsbehörden Pionierarbeit. Immer mehr Menschen verbringen Zeit in virtuellen Welten und häufen dort in der Regel virtuelle Besitztümer an. Ein Verlust derselben wird ähnlich empfunden wie der Verlust eines realen Gegenstandes. Deshalb werden sich in Zukunft immer mehr Gerichte mit diesen Fragen befassen müssen (wie ich an anderer Stelle schon ausführlich prophezeit habe).

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Pro Juventute: "Kriegsspiele müssen sich ans Völkerrecht halten"

Pro Juventute hat soeben eine Medienmitteilung verschickt mit dem Titel "Kriegsspiele dürfen nicht rechtsfrei sein".

Einige Highlights:

"In Computer- und Videospielen wird oft Gewalt gezeigt und Spielende werden virtuell gewalttätig. Computerspiele sind aber nie ethikfreie Räume. Deshalb sollen in Spielanlagen fiktiver Kriege auch alle Normen gelten, die in realen bewaffneten Konflikten einzuhalten sind. Diese Normen und Werte werden vom humanitären Völkerrecht gesetzt.
[...]

pro juventute und TRIAL wollen Hinweisen nachgehen, wonach wirklichkeitsnah gestaltete Kriegsspiele teilweise Szenen enthalten, die Spielende zu völkerrechtswidrigem Verhalten verführen, indem sie beispielsweise ungestraft Zivilpersonen oder gefangene Kämpfende töten können. Deshalb überprüfen die beiden Organisationen ausgewählte Kriegsspiele auf ihre Verträglichkeit mit universell anerkannten Regeln des Kriegsrechts.

[...]
«Es gibt kein Spiel ohne Regeln und auch im Krieg herrschen Regeln», betont [Marco] Sassòli, [Professor für Völkerrecht an der Universität Genf und Präsident der Akademie für humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte]. «Wenn schon virtuell Krieg gespielt wird, muss auch das Kriegsrecht Teil der Spielregeln sein. [...] Unsere Computer und Videospielenden sollen dies schon in ihren virtuellen Spielen lernen, sonst entsteht eine Kultur der Rechtslosigkeit"

Bild: Call of Duty: World at War

Einige Fragen stellen sich:

  • Ich bin gespannt, welche Spiele/Szenen sie da ausgraben. Mir fällt spontan gerade kein Kriegsspiel ein,  in dem Kriegsgefangene oder Zivilisten vorkommen. Werden Aliens eigentlich auch vom Völkerrecht geschützt?

  • Wie genau sollte das Völkerrecht im Spiel dann umgesetzt werden? Wenn man einen Zivilisten erschiesst (der nicht etwa Zombie-fiziert war), setzt das Spiel dann aus, während man auf einen Prozess vor dem virtuellen internationalen Gerichtshof warten muss? Und wie soll eine Bestrafung im Spiel aussehen?

  • Folgt Pro Juventute der Logik, dass für Killerspiele das Strafrecht und für Kriegsspiele das Völkerrecht zuständig sind?

  • Kollege Widmer lässt fragen, ob man dann nicht konsequenterweise Monopoly unter die Aufsicht der Bankenkommission stellen müsste?

  • Wird hier nicht die Realität etwas gar arg mit dem Spiel vermischt? Wirft Pro Juventute nicht genau das sonst eher den Gamern vor?
  • Glaubt ein gestandener Völkerrechtsprofessor tatsächlich, dass man von einem Spiel zur Rechtslosigkeit erzogen wird? Dass z.B. Kindersoldaten Drogen eingeflösst werden, wusste ich. Dass die auch zum Gamen gezwungen werden, wäre mir neu.

Für Pro Juventute ist diese Meldung nur ein weiterer Schritt in ihrer Kampagne für eine Kriminalisierung von Gewalt-Spielen; das verwundert also niemanden.
TRAIL hingegen ist ein Verein, der sich für Opfer von Kriegsverbrechen einsetzt, und der beteiligte Völkerrechtsprofessor ist Präsident der Akademie für humanitäres Völkerrecht.  Dass sich diese beiden Institutionen für eine solche Zeitverschwendung hergeben und sich sogar noch strunzdumm zitieren lassen, finde ich erschreckend.

Kriegsverbrechen sind ein ernstes Thema. Wer es mit Spielen in Verbindung bringt, macht sich der Verharmlosung schuldig, weil er so tut, als ob es weniger Kriegsverbrechen gäbe, wenn man nur die Spiele säubern würde.

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